PreisePreise

Eine Beratungseinheit entspricht 50 Minuten.

Sie können bei mir in bar oder mit Ihrer Bankomatkarte, Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlen.

Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und entspricht den unten angeführten Richtsätzen. Es ist ein Abklärungsgespräch, indem wir die Rahmenbedingungen besprechen und ich in Anbetracht Ihrer Problemlage entscheide, ob meine Methoden und Arbeitsweise passend sind (manchmal kann ich das erst nach einigen Sitzungen sagen). Ein Befund einer psychologischen Diagnostik ist dafür sehr hilfreich.

Im Moment beträgt die Wartezeit für ein Erstgespräch ca.2 Wochen. Dies betrifft auch den Beginn der Therapie nach dem Erstgespräch (2 Wochen).

Die Entscheidung, ob eine Therapie mit mir und meiner Arbeitsweise zu Ihrer Person und Thematik passend scheint, sollten Sie in Ruhe zu Hause treffen.

Psychotherapie (systemische Familientherapie, Traumatherapie, EMDR)

  • Einzeltherapie (à 50 min *) 100 €
  • Doppeleinheit (à 90 min *) 200 €
  • Paartherapie, Beziehungscoaching à 90 min *) 220 €
  • Familientherapie ab 3 Personen (à 90 min *) 280 €

Coaching und Supervision

  • Einzelcoaching oder - supervision  à 50 min *) 100 € exl.Ust
  • Doppeleinheit Supervision/Coaching à 90 min *) 200 €

Beratung nach §95 (Infos unter http://www.kinderrechte.gv.at )

  • Einzelberatung à 50 min *) 100 €
  • Paarberatung à 50 min *) 120 €
  • mit DolmetscherIn + 40 € *)
Behandlung auf der Klangliege
  • 1 Einheit (à 50 min *) 100.-

Eine Anpassung der Preise kann einmal jährlich erfolgen.

*) Umsatzsteuerfrei als Kleinunternehmer.
Psychotherapie ist umsatzsteuerfrei.

Spitalsbesuche sowie Online- oder telefonische Sitzungen via Signal sind möglich.

Ich habe keine freien Kassenplätze mit voller Kostenübernahme.

Kostenzuschuss durch Ihre Kasse ist weiterhin möglich.

Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung laut VÖPP:

KFA
ÖGK
€ 36,00
€ 31,50
BVAEB
€ 42,40
SVS
€ 45,00

Psychotherapie für Verbrechensopfer

Menschen, die selbst Opfer eines Verbrechens geworden sind, sowie deren Hinterbliebene, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG). Für Verbrechensopfer ist eine Refundierung der Psychotherapiekosten durch das Sozialministerium möglich. Details finden Sie hier:

https://www.sozialministeriumservice.at/site/Renten_&_Entschaedigungen/Verbrechensopfer

Kostenrückerstattung durch die Versicherung und das Finanzamt

Die Kostenerstattung wird von der ÖGK auf das Konto des Versicherten überwiesen. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Auskünfte dazu erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Absageregelung

Stunden müssen mindestens 48 h vor dem Termin abgesagt (2 Werktage) werden (per Anruf, Whatsapp, SMS oder Email). Bei kurzfristiger Absage bzw. Nichteinhaltung ist die Stunde, unabhängig vom Absagegrund, voll zu bezahlen, da ich die vereinbarte Stunde ja explizit für Sie freihalte.

Bei Terminabsage meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.



Stand 11.10.2024